Leistungen im Inkasso

vorgerichtlich

  • Durchsicht der mit dem Inkassoauftrag eingereichten anspruchsbegründenden Unterlagen und Prüfung der einzuziehenden Forderung auf Plausibilität und Durchsetzbarkeit.
  • Prüfung der Identität von Gläubiger (Auftraggeber) und Schuldner, einerseits um den an uns gestellten Anforderungen des Geldwäschegesetzes zu genügen, andererseits um spätere Einwendungen hinsichtlich der Aktiv- oder Passivlegitimation zu vermeiden.
  • Datenerfassung hinsichtlich der Gläubiger- und Schuldner-Stammdaten sowie der Forderungsdaten in unser System.
  • Fertigung der Auftragsbestätigung und erste Bearbeitung des Inkassoauftrages noch am Tage des Auftragseingangs.
  • Schriftliche und ggf. telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner zwecks Vereinbarung eines möglichst zügigen Forderungsausgleichs.
  • Alle von uns eingesetzten Bearbeitungsschritte entsprechen der geltenden Rechtslage und werden individuell dem jeweils vorliegenden Schuldnerprofil und den jeweiligen Besonderheiten des Forderungsfalles angepasst.
  • Vom Schuldner geltend gemachte Zahlungsunfähigkeit wird von uns unter Inanspruchnahme diverser Informationsquellen (Online-Datenbanken) auf Plausibilität überprüft, bevor dem Schuldner Zahlungsfristen (Ratenzahlung) bewilligt werden. In geeignet erscheinenden Fällen wird dem Schuldner aufgegeben, seine wirtschaftlichen Verhältnisse durch Kopien der Belege über seine monatlichen Einkünfte und Ausgaben glaubhaft zu machen. Die Einhaltung bewilligter Ratenzahlungen wird von unserem System automatisch überwacht; bei Nichteinhaltung und Wiedereintritt der Gesamtfälligkeit wird automatisch das Inkassoverfahren fortgesetzt.
  • Unangemessene, öffentlichkeitsträchtige und imageschädigende Inkassomaßnahmen werden von uns nicht veranlasst.
  • Wir gehen auf jeden Fall individuell ein und wählen die nötigen und notwendigen Maßnahmen mit Feingefühl und immer mit Blick auf eine hohe Rückführungsquote Ihres Kunden
  • ohne Vertragsbindung durch Grundgebühr, Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag oder Jahrespauschale
  • die durch unsere Einschaltung entstehenden Kosten werden dem Schuldner mit Ihrer Forderung zur Zahlung aufgegeben und sind von ihm als Verzugsschaden zu ersetzen
  • keine Berechnung einer Erfolgsprovision (Sie erhalten im Erfolgsfalle 100% Ihrer Forderung zuzüglich von uns eingezogener Mahnauslagen und Verzugszinsen)