Leider gibt es nicht nur Schuldner wie Sie, die Ihre Verbindlichkeiten zügig begleichen wollen und bei denen nur der eine kleine Punkt noch zu klären ist. Daher gehört es zu unserem Service für unsere Kunden zunächst herauszufinden, wie wir Ihnen dabei helfen können diese Forderungsangelegenheit schnellstmöglich zu erledigen. Sie sind herzlich eingeladen uns dabei zu unterstützen, um die Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir geben Ihnen hier schon einmal Anregungen was Sie, in einigen der häufigsten Situationen, tun können:
Es besteht in dieser Sache (scheinbar) keine Forderung gegen Sie?
Machen Sie nicht den Fehler, zu welchem leider viel zu häufig geraten wird! Wenn Sie unser Schreiben einfach ignorieren, machen Sie sich das Leben selbst schwer.
Nehmen wir an, Sie liegen vollkommen richtig und es gibt wirklich keine Forderung gegen Sie. Unser Auftraggeber und auch wir gehen zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass Sie die Forderung zu bezahlen haben. In diesem Fall, können Sie die Angelegenheit an dieser Stelle mit einem Zweizeiler klären. Schildern Sie uns, warum die Sache Sie nicht betrifft. Wir klären das für Sie.
Sie wurden zwar angeschrieben, haben mit der Angelegenheit aber nichts zu tun?
Anders als in vielen anderen Ländern der Welt dient in Deutschland hauptsächlich der Name und das Geburtsdatum als Identifikation einer Person. Sozialversicherungsnummern, Personalausweisnummern oder ähnliche wirklich eindeutige Identifikatoren benutzen wir im Geschäftsleben so gut wie gar nicht. Selbst die oben genannte Angabe des Geburtsdatums, wird erst mittlerweile häufiger abgefragt. Dafür bekommt die Adresse meist einen deutlich höheren Stellenwert. Da aber das Geburtsdatum unter diesen Daten der einzig feste Bestandteil ist und hiervon jedes Jahr nur maximal 366 verschiedene vergeben werden, erscheint dieses Identifikationsinstrument doch recht labil für 80 Millionen Menschen. Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass in jedem Jahr starke Vornamentrends die Auswahl an Kombinationen zusätzlich einschränken, ist es fast verwunderlich, wie selten die falschen Menschen adressiert werden.
Es gibt aber noch einen weiteren Fall, der für Sie von noch viel größerem Interesse sein sollte. Immer häufiger werden die Daten von rechtschaffenden Menschen und Firmen gestohlen und dazu verwendet, um sich bei rechtschaffenden Unternehmen mit Waren oder Dienstleistungen zu bereichern. Hier sind Sie der Hauptgeschädigte! Die Täter nutzen Ihre Daten häufig nicht nur bei einem Unternehmen sondern nicht selten in kürzester Zeit bei so vielen Unternehmen wie möglich, um die Beute möglichst lohnend zu machen. In solchen Fällen hilft es, wenn Sie schnell sind und schnell herausfinden können, dass es sich hier um einen Betrug handelt, damit sie Vorkehrungen treffen können, dass ihnen nicht noch mehr Schaden entsteht.
In allen oben genannten Fällen bleibt unser Rat: Melden Sie sich bei uns! Wir werden gemeinsam die Situation aufklären und schnellstmöglich dafür sorgen, dass auch Sie wissen, wo das Problem lag und für die Zukunft vermeiden können, dass dieses erneut auftritt, vielleicht sogar die Schuldigen dafür zur Rechenschaft ziehen können.
Sie haben keine Mahnung erhalten? Unser Inkassoschreiben kommt für Sie vollkommen überraschend?
Wir können Ihnen hierzu keine Rechtsberatung bieten, jedoch sollten Sie unbedingt prüfen, ob eine Mahnung in Ihrem Fall überhaupt notwendig war.
Die Forderung ist bereits bezahlt?
Fehler können passieren und unsere Kunden wie auch wir sind davon nicht frei. Beachten Sie aber, dass auch Ihnen ein Fehler unterlaufen sein könnte. Kontrollieren Sie daher folgende Punkte:
- Ist die Zahlung auf Ihrem Konto belastet und nicht zurück gebucht worden?
- Haben Sie bei der Zahlung die Kontoinformationen aus der Rechnung genutzt oder könnten die von Ihnen verwendeten Kontodaten möglicherweise veraltet sein?
- Haben Sie tatsächlich die betreffende Rechnung bezahlt oder könnte die Zahlung vielleicht auf eine andere Rechnung verrechnet worden sein, welche ebenfalls noch offen ist?
- Haben sie den vollständigen Rechnungsbetrag beglichen?
- Haben Sie die Zahlung mehr als drei Banktage vor unserem Schreiben veranlasst?
Wenn sie alle obigen Punkte positiv beantworten können, senden Sie uns gerne ihre Zahlungsbelege zu. Sollten Sie eine Vermutung haben, was hier falsch gelaufen sein könnte, geben Sie uns gerne noch einen Hinweis dazu. Wir klären das dann mit Ihrem Geschäftspartner.
Die Zahlung ist versehentlich nicht erfolgt?
Kein Problem. Veranlassen Sie einfach schnellstmöglich die Zahlung der vollständigen Summe aus unserem Anschreiben. Die Verzugskosten sind leider aufgrund Ihres Versehens entstanden und müssen ebenfalls beglichen werden. Wenn Sie die Gesamtsumme an den ursprünglichen Rechnungssteller überweisen möchten, geben Sie uns bitte ebenfalls eine kurze Information per E-Mail oder Fax oder überweisen Sie einfach direkt an uns.
Die berechnete Leistung wurde (teilweise) nicht erbracht?
Auch wenn bereits viel Korrespondenz hin und her geschickt wurde, wenn es vertrackte Missverständnisse gab und möglicherweise sogar die Emotionen auf der einen oder anderen Seite hochgekocht sind, sehen Sie uns auch auf Ihrer Seite. Denn wir haben ein großes Interesse daran, in dieser Sache zu vermitteln und sie zu bereinigen. Und dass unser Auftraggeber uns eingeschaltet hat, zeigt, dass diese Bereitschaft auch hier vorhanden ist.
Schildern Sie uns die Situation aus Ihrer Sicht, leiten Sie uns Nachweise oder auch bisherige Kommunikation weiter, damit wir beide Seiten objektiv betrachten und eine für alle Seiten akzeptable Lösung erarbeiten können.
Es kann momentan nicht gezahlt werden?
Zahlungsschwierigkeiten sind nicht selten und auch nicht verwerflich. Es ist aber wichtig, dass Sie sich zügig darum kümmern und nicht die Augen davor verschließen. Unser Anliegen ist es nicht Sie in die vollständige Zahlungsunfähigkeit zu treiben. Wir wollen Ihnen ganz im Gegensatz dazu behilflich sein. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Wir können nicht zaubern, aber im Rahmen der Möglichkeiten unseres Auftrags, werden wir einen Weg finden, der für alle Seiten akzeptabel ist.
Unsere Kontaktdaten:
Sie können uns per Post, E-Mail, Fax oder Telefon erreichen
MAYE FINANCIAL SERVICES e. K.
Karl-Meyer-Straße 33-37
45884 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (0)209 1777049 0
Fax: +49 (0)209 1777049 1
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